WLAN Nutzungsvereinbarung

Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN


Sie schliessen zwischen dem TCR Raidwangen folgende Nutzungsvereinbarung ab.


1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN


Der Verein unterhält auf seinem Sportobjekt/in seinem Vereinsheim einen Internetzugang über
WLAN. Er gestattet dem Nutzer für die Dauer seines Aufenthaltes eine kostenlose Mitbenutzung des
WLAN-Zugangs zum Internet. Nichtberechtigten Dritten ist die Nutzung des WLANs nicht gestattet.
Der Verein gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des
Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz,
teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Nutzers ganz, teilweise
oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt
wird oder wurde, soweit der Verein deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses
nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann.
Der Verein behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte
Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische
oder kostenpflichtige Seiten)

.
2. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem
Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Nutzer Dritten den Zugang zum Internet über das
WLAN gewähren, so setzt dies ebenfalls den Abschluss dieser Nutzungsvereinbarung voraus. Der
Nutzer verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Verein hat jederzeit das Recht,
Zugangscodes zu ändern.


3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Nutzers. Der Nutzer
wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und
Firewall stehen nicht zur Verfügung, so dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner,
Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät des Nutzers gelangen kann. Für
Schäden an digitalen Medien des Nutzers, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen,
übernimmt der Verein keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Verein und/oder seinen
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Der Router verwendet die WPA-2-Verschlüsselung, so dass die missbräuchliche Nutzung Dritter so
gut wie ausgeschlossen ist und die Daten nicht eingesehen werden können.

 

4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen
Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Nutzer selbst verantwortlich. Besucht
der Nutzer kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden
Kosten von ihm zu tragen.
Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.
Er wird insbesondere:
• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten
nutzen;
• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich
machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-
Programmen;
• die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
• das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen
unzulässiger Werbung nutzen.
Der Nutzer stellt den Verein von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer
rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Nutzer und/oder auf einem Verstoß gegen die
vorliegende Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw.
deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Nutzer oder muss er
erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegen oder droht,
weist er den Verein unverzüglich auf diesen Umstand hin.

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